VorstandschaftDer Geschäftsführender Vorstand gemäß §26 Abs.3 BGB setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern und dem Schatzmeister. Erster Vorsitzende ist per Satzung der Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Präventive und Rehabilitaive Sportmedizin (oder einer adäquaten medizinischen Institution) der Technischen Universität München. Der Erweiterte Vorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand, den Abteilungsleitern, dem Vertreter der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München sowei je einem Vertreter der Abteilungen. Der Geschäftsführer gehört dem Erweiterten Vorstand mit beratender Stimme an ... » |
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