Beiträge
Der halbjährlich Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag und dem jeweiligen Spartenbeitrag. Fälligkeitstermine sind der 1. Januar und der 1. Juli des laufenden Jahres. Bei Eintritt im laufenden Jahr werden die Beiträge anteilsmäßig (monatsgenau) auf das restliche Halbjahr gerechnet.
Grundbeitrag 001.0 aktive Mitglieder: Erwachsene ab 18J | 60.00 EUR | |
Grundbeitrag 001.0 aktive Mitglieder: Kinder, Jugendliche bis 18J | 40.00 EUR | |
Grundbeitrag 001.0 passive Mitglieder | 35.00 EUR | |
Spartenbeitrag 002.1 Osteoporosegruppen* | 110.00 EUR | |
Spartenbeitrag 002.2 Knie/Hüft-Gruppen* | 80.00 EUR | |
Spartenbeitrag 003.3 ICP-Gruppen* | 180.00 EUR | |
Spartenbeitrag 003.4(K) Multiple-Sklerose-Gruppen* | 180.00 EUR | |
Spartenbeitrag 003.4(F) Multiple-Sklerose-Gruppen* | 80.00 EUR | |
Spartenbeitrag 003.5 Parkinson-Gruppen* | 66.00 EUR | |
Spartenbeitrag 006.1 Herzgruppen (TUM Campus)* | 140.00 EUR | |
Spartenbeitrag 006.2 Herzgruppen (LMU Campus)* | 140.00 EUR | |
Spartenbeitrag 007.1 KidsTUMove-Gruppen* | 80.00 EUR | |
Spartenbeitrag 008.1 Krebsnachsorgegruppen* | 66.00 EUR | |
Aufnahmegebühr (einmalig) | 20.00 EUR | |
*Unsere rehabilitativen Sportgruppen sind von den gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationssportgruppen anerkannt, so dass Sie nach ärztlicher Verordnung Leistungen bei Ihrer Krankenkasse beantragen können (Antrag auf Kostenübernahme Rehabilitationssport/Funktionstraining/Muster56 bzw. G0850 der DRV). Die Höhe der Leistungen hängt von der Anzahl Ihrer Teilnahmen im Genehmigungszeitraum ab. Gemäß der derzeit geltenden Rahmenvereinbarung unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern jede aktive Teilnahme am Rehabilitationssport mit EUR 6,40/Primärkassen bzw. mit EUR 6,67/Ersatzkassen und im Herzsport mit EUR 10,10/Primärkassen bzw. EUR 10,51/Ersatzkassen (Stand 01/2025), begrenzt auf 50 Übungseinheiten in einem maximalen Zeitraum von 18 Monaten (allgemeiner Rehabilitationssport), 90 Übungseinheiten in 24 Monaten (Erstverordnung für Herzgruppen) und 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (neurologische Gruppen). Die Verrechnung unserereits mit dem jeweiligen Spartenbeitrag erfolgt immer halbjährlich. Details erfragen Sie gerne in unserer Geschäftsstelle. |
Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung ist jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich. Die Kündigung selbst ist spätestens einen Monat vorher einzureichen, d.h. spätestens bis zum 31. Mai bzw. 30. November eines Jahres.
Beitragsgutschrift bei Krankheit
a) Sollte ein Mitglied länger als 6 Wochen krankheitsbedingt nicht am Sportprogramm teilnehmen, kann es eine anteilige Gutschrift des Spartenbeitrags beantragen. Schwangerschaft (Zeitdauer ab 3. Schwangerschaftsmonat bis Ende des 2. Monats nach der Entbindung) wird Krankheit gleichgestellt.
b) Eine Anerkennung von Beitragsgutschriften im Krankheitsfall erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Vorlage eines ärztlichen Attestes im Original innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt des Krankheitsfalles nachgewiesen werden.
c) Eine Beitragsgutschrift im Krankheitsfall erfolgt zeitnah, jedoch spätestens zum Ende des Geschäftsjahres.