Kuratorium für Prävention und Rehabilitation der Technischen Universität München e.V. Kuratorium für Prävention und Rehabilitation der Technischen Universität München e.V. Technische Universtität München

Datenschutz

Schon immer war uns der Schutz Ihrer Daten wichtig. Seit Vereinsgründung geben wir grundsätzlich keine Daten weiter. Daten werden ausschließlich zur Mitgliederverwaltung und zur Abrechnung von Rehabilitationssport/Funktionstraining mit den Kostenträgern (Krankenkassen) verwendet. Nicht nur der Datenschutz ist uns wichtig, sondern auch eine transparente Vereinsführung und Vereinsverwaltung. Hier stellen wir Ihnen die Informationen bereit, wie das Kuratorium für Prävention und Rehabilitation der TUM e.V. mit dem Datenschutz umgeht.

Warum werden Daten erhoben?

Ihre Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet, insbesondere für die Organisation unserer Vereinsangebote und deren Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse, Spenden und Leistungen der Kostenträger, sowie für statistische Zwecke und zur Verwaltung, Ehrung, Information und Einladung von Mitgliedern und zur Dokumentation. Dies konkret unter anderem für:

  • die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen,
  • die Abrechnungen mit den Kostenträgern bei Rehabilitationssport/Funktionstraining,
  • die Zuordnung zu Abteilungen und Gruppen,
  • die Erfassung und Dokumentation von Anwesenheiten und Teilnahmen an den Angeboten des Kuratorium,
  • die direkte Kontaktaufnahme mit Mitgliedern/Teilnehmern am Rehabilitationssport/Funktionstraining/Spendern und deren Betreuern oder gesetzlichen Vertretern, wie zum Beispiel der Einladung zu Generalversammlungen, Abteilungsversammlungen, internen Vortragsveranstaltungen oder der Absage von Angeboten oder zur Übermittlung einer Spendenquittung,
  • die Meldung der Mitgliederstatistik an den BLSV zur Sportunfallversicherung (Namen, Vornamen, Geschlecht, Alter).

Wie werden Daten erhoben?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie, bzw. Ihr/Ihre Betreuer/in oder gesetzliche/r Vertreter/in uns diese als Mitglied, Teilnehmer/in am Rehabilitationssport/Funktionstraining, Spender/in mitteilen. Daten von Betreuern/innen oder gesetzlichen Vertretern/innen können durch den/die Betreute/n an das Kuratorium gelangen. Andere Daten werden automatisch beim Besuch unserer Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten. Sie bleiben als einzelner Nutzer hierbei anonym.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Außerdem steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Zur Sicherung der Daten-Aktualität ist eine betroffene Person verpflichtet, Änderungen an den unten genannten Daten dem Kuratorium für Prävention und Rehabilitation umgehend mitzuteilen.

Daten von Mitgliedern

Ohne die unten genannten Angaben ist eine Mitgliedschaft nicht möglich:

  • Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht
  • Kommunikationsdaten
  • Eintrittsdatum
  • Zuordnung zu einer Sparte/Abteilung/Gruppe
  • Beitragshöhe, Zahlungsintervall, Zahlungsweg
  • Bankverbindung und, wenn abweichend vom Mitglied, Name, Vorname, Kommunikationsdaten des Kontoinhabers

Der Mitgliedsantrag wird gescannt und gespeichert, das Papierformular archiviert.

Von Mitgliedern ohne genehmigten Antrag auf Kostenerstattung für Rehabilitationssport/Funktionstraining werden keine Gesundheitsdaten erfasst. Es werden keine Leistungseinschränkungen (Behinderungen), Behinderungsgrade oder Klassifizierungen erfasst.

Zusätzlich mögliche Angaben:

  • Daten (Name, Vorname, Kommunikationsdaten) zu gesetzlichen Betreuern/gesetzlichen Vertretern (wie oben)
  • Daten (Name, Vorname, Kommunikationsdaten) zu Alltagsbetreuern (gegebenenfalls mehrere)
  • Daten (Name, Vorname, Kommunikationsdaten) von Begleitungsbetreuern
  • Daten (Name, Vorname, Kommunikationsdaten) von Ansprechpartnern

Daten von Teilnehmern/innen am Rehabilitationssport/Funktionstraining

Ohne die unten genannten zusätzlichen Angaben ist eine Teilnahme am Rehabilitationssport/Funktionstraining nicht möglich:

  • Gültigkeit des Antrag auf Kostenerstattung für Rehabilitationssport/Funktionstraining (von/bis)
  • Zahl der genehmigten Übungseinheiten im Genehmigungszeitraum
  • Zahl der Übungseinheiten, die nach einer Zwischenabrechnung noch abgerechnet werden können
  • Datum der letzten Zwischenabrechnung
  • Anzahl der bisher vorgenommen Zwischenabrechnungen
  • Spartennummer (Gruppe) und Positionsnummer (Vergütungssätze)
  • Name und Institutskennzeichen der Krankenkasse
  • Versicherungsnummer
  • Statusziffer des Versicherten
  • Datum, wann die Verordnung ärztlicherseits ausgestellt wurde
  • LANR (lebenslange Arztnummer) und Name des verordnenden Arztes
  • BSNR (Betriebsstättennummer) des verordnenden Arztes

Die Diagnose der Rehabilitationssportverordnung wird nicht elektronisch erfasst.

Die Verordnung wird gescannt und gespeichert. Das Original wird mit der ersten Zwischenabrechnung an den Kostenträger geschickt. Bei jeder weiteren Abrechnung muss eine Kopie ausgedruckt und beigelegt werden. Der Scan der Verordnung wird 1 Jahr nach Ende der Gültigkeit der Rehabilitationssportverordnung gelöscht.

Die zur Abrechnung benötigten Unterschriftslisten werden gescannt und gespeichert, falls das Orignal verloren geht oder es im Nachhinein Rückfragen gibt. Das Original erhält der Kostenträger. Der Scann der Unterschriftslisten wird 10 Jahre aufgehoben und im elften Jahr vernichtet.

Daten von Spendern/innen

Ohne folgende Angaben ist die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung nicht möglich:

  • Name, Vorname
  • Spendensumme, Datum der Spende, Zahlungsweg der Spende
  • Briefanschrift

Ein Duplikat der Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) in Papierform wird nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt (derzeit 10 Jahre) und im elften Jahr nach der Spende vernichtet.

Einverständniserklärung

Einverständniserklärung für Mitglieder
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung des Vertrages (Mitgliedschaft) gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und bedarf daher nach aktueller Rechtsauffassung keiner separaten Einverständniserklärung.

Einverständniserklärung für Teilnehmer/innen am Rehabilitationssport/Funktionstraining
Es greifen die Regelungen des Sozialgesetzbuches, nach denen keine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist.

Einverständniserklärung für Spender/innen
Eine separate Einwilligung ist nicht nötig. Die Daten werden nur zur Abwicklung des Spendenprozesses erhoben und für zukünftige Spendenaufrufe gespeichert und verwendet. Die Daten werden nur nach ausdrücklichem Wunsch des Spenders veröffentlicht. Über die Verwendung der Daten, Widerspruchsmöglichkeiten und Auskunftsrechte des Spenders wird mit der Zuwendungsbescheinigung informiert.

Datenschutzbeauftragter

Das Kuratorium für Prävention und Rehabilitation hat keinen externen Datenschutzbeauftragten. Verantwortlich ist der jeweilige geschäftsführende Vorstand nach § 26 Bürgerliches Gesetzbuch und dort der erste Vorsitzende:

Kuratorium für Prävention und Rehabilitation an der Technischen Universität München e.V.
Sitz: Uptown München-Campus C, Georg-Brauchle-Ring 58, 80992 München
1. Vorsitzender: Prof. Dr. Martin Halle

Verpflichtend ist der Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten dann, wenn

  1. mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogene Daten beschäftigt sind. Dies ist bei uns nicht der Fall. Zur Zehner-Regel zählen nicht die Vorstandsmitglieder als vertretungsberechtigtes Organ gemäß § 26 Bürgerliches Gesetzbuch oder
  2. Gesundheitsdaten als Haupttätigkeit verarbeitet werden. Dies ist bei uns aber nicht der Fall, da die Haupttätigkeit in der Organisation und Durchführung von Sportangeboten besteht, die Datenverarbeitung lediglich eine Nebentätigkeit darstellt. Gesundheitsdaten werden nur von Teilnehmern/innen erhoben, die im Rahmen von Rehabilitationssport/Funktionstraining an unserem Vereinsangebot teilnehmen.

Zugriff auf personenbezogene Daten haben beim Kuratorium für Prävention und Rehabilitation der TUM e.V. nur solche Personen, die diese Daten zur Durchführung ihrer Aufgaben innerhalb der verantwortlichen Stelle benötigen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 5 Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG], bzw. Art. 5 der EU-Datenschutzgrundverordnung [EU-DSGVO]) verpflichtet haben, diese einzuhalten.